Die Wartung Ihrer Arbeitsbühne sichert nicht nur die Einsatzbereitschaft der Maschine, sondern auch die Sicherheit jeder Person, die mit der Anlage arbeitet. Wir führen die wiederkehrende Prüfung und Inspektion nach den Vorgaben der DGUV durch – mit Prüfern, die jede Hubarbeitsbühne bis ins letzte Bauteil kennen. Eine gewartete Plattform hält länger. Sie vermeiden ungeplante Ausfälle und teure Reparatur. Unsere über zwanzig Jahre Erfahrung fließen in jeden Serviceeinsatz ein.
Wann eine Wartung sinnvoll ist – und wann nicht
Die regelmäßige Wartung einer Arbeitsbühne ist gesetzliche Pflicht, doch der genaue Intervall hängt vom Hersteller, von der Auslastung und den Bedingungen im Betrieb ab. Eine Hubarbeitsbühne, die täglich im harten Baustelleneinsatz steht, benötigt kürzere Abstände als ein Gerät, das nur gelegentlich für Wartungsarbeiten an Hallenbeleuchtung eingesetzt wird. Wir beraten Sie ehrlich dazu, welcher Rhythmus für Ihre Maschine tatsächlich geboten ist. Eine Wartung ohne echten Bedarf verkauft niemandem. Dafür prüfen wir bei jedem Einsatz den Zustand der Hydraulik, der Steuerung und der Lastplattform. Finden wir Schäden, dokumentieren wir diese lückenlos. Sie erhalten eine vollständige Dokumentation über den Zustand der Anlage nach jeder Inspektion.
Wartung nach DGUV-Vorschrift mit zertifiziertem Prüfer
Eine befähigte Person prüft Ihre Arbeitsbühne nach den gültigen DGUV-Vorschriften – das schreibt der Gesetzgeber vor. Wir stellen sicher, dass diese Prüfung nicht nur formal abgehakt wird, sondern tatsächlich die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter auf der Plattform garantiert. Unser Service umfasst die Kontrolle aller sicherheitsrelevanten Bauteile, die Funktionsprüfung der Notabsenkung sowie die Überprüfung der Tragstrukturen auf verborgene Schäden. Jede Wartung endet mit einer detaillierten Dokumentation, die Sie als Nachweis für den Betrieb aufheben. So sind Sie bei jeder Kontrolle auf der sicheren Seite.
Welche Intervalle und Schritte die Inspektion umfasst
Der Intervall für die wiederkehrende Prüfung richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Herstellers und beträgt in der Regel zwölf Monate. Wir nehmen die Anlage komplett in Augenschein, prüfen die Hydraulik auf Leckagen, testen die Bordspannung und kontrollieren die Lastmesssysteme. Finden wir Verschleißteile, die eine Reparatur erfordern, erhalten Sie von uns eine transparente Einschätzung. Der Austausch erfolgt ausschließlich mit Originalersatzteilen, damit die Hubarbeitsbühne ihre Zulassung behält. Wir arbeiten dabei markenunabhängig – egal, welcher Hersteller die Maschine gebaut hat.
Was passiert, wenn die Wartung Schäden aufdeckt
Manchmal zeigt die Prüfung, dass eine Komponente verschlissen ist. Das ist kein Grund zur Sorge, sondern der normale Lauf der Dinge bei technischen Anlagen. Wir besprechen mit Ihnen, welche Reparatur sofort nötig ist und was noch Zeit hat. Geht es nur um einen kleinen Hydraulikschlauch, erledigen wir das oft direkt vor Ort. Ist der Antrieb betroffen, holen wir die Maschine in unsere Servicewerkstatt. Sie entscheiden, wie es weitergeht. Wir liefern nur die Fakten.
Ein kurzer Hinweis zur Abgrenzung: Wenn Sie eine komplett generalüberholte Maschine suchen, statt Ihre aktuelle Anlage instand zu halten, finden Sie Details zur Generalüberholung auf unserer entsprechenden Seite.
Machen Sie Ihre Arbeitsbühne einsatzbereit
Die Wartung Ihrer Geräte sollte nie dem Zufall überlassen bleiben. Wir vereinbaren Termine, die sich nach Ihrem Betriebsablauf richten, und halten die Ausfallzeit so gering wie möglich. Rufen Sie uns an, wenn der nächste Prüftermin ansteht. Wir kümmern uns um den Rest.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Sie möchten einen Wartungstermin vereinbaren oder haben Fragen zur DGUV-Prüfung Ihrer Arbeitsbühne? Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Anlage gemeinsam mit Ihnen zu beurteilen. Ihre Zufriedenheit ist für uns der eigentliche Gewinn – darauf gibt unser Familienunternehmen seit über zwanzig Jahren sein Wort.

